Stolgebühr

Stolgebühr (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Stolgebühr die Stolgebühren
Genitiv der Stolgebühr der Stolgebühren
Dativ der Stolgebühr den Stolgebühren
Akkusativ die Stolgebühr die Stolgebühren

Worttrennung:

Stol·ge·bühr, Plural: Stol·ge·büh·ren

Aussprache:

IPA: [ˈʃtoːlɡəˌbyːɐ̯]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Religion: fixer Betrag, der Geistlichen und Kirchendienern für die Verrichtung gottesdienstlicher Handlungen oder die Spendung von Sakramenten zusteht

Beispiele:

[1] Stolgebühren wurden in der evangelischen und katholischen Kirche Deutschlands weitgehend abgeschafft.[1]
[1] „Für die Beerdigung ihrer Kinder unter 13 Jahren beträgt die Stolgebühr 6 Gulden.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Stolgebühr
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Stolgebühr
[1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Rechtschreibung der deutschen Sprache und der Fremdwörter. In: Der große Duden (in acht Bänden). 15. Auflage. Band 1, Bibliographisches Institut, Mannheim 1961, Seite 652, Eintrag „Stolgebühren“
[1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 2, Spalte 4232, Eintrag „Stolgebühren“

Quellen:

  1. nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 2, Spalte 4232, Eintrag „Stolgebühren“
  2. Michael Leonhard: Verfassung der Militär-Seelsorge in den k. k. österreichischen Staaten mit Rücksicht auf die Rechte und Pflichten des Civil-Clerus in militärgeistlichen Angelegenheiten. Michael Lechner, Wien 1842, Seite 266 (Zitiert nach Google Books).
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