Strafrechtsexpertin

Strafrechtsexpertin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Strafrechtsexpertin

die Strafrechtsexpertinnen

Genitiv der Strafrechtsexpertin

der Strafrechtsexpertinnen

Dativ der Strafrechtsexpertin

den Strafrechtsexpertinnen

Akkusativ die Strafrechtsexpertin

die Strafrechtsexpertinnen

Worttrennung:

Straf·rechts·ex·per·tin, Plural: Straf·rechts·ex·per·tin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈʃtʁaːfʁɛçt͡sʔɛksˌpɛʁtɪn]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die Fachkenntnisse im Bereich des Strafrechts besitzt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Strafrechtsexperte, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Sinnverwandte Wörter:

[1] Strafrechtlerin

Männliche Wortformen:

[1] Strafrechtsexperte

Oberbegriffe:

[1] Rechtsexpertin, Expertin

Beispiele:

[1] „Die nun vollzogene Änderung fußt auf einer Evaluierung des Paragrafen durch die Strafrechtsexpertin Susanne Reindl-Krauskopf.“[1]
[1] „Am Freitag hatte Universitäts-Rektor Hans-Jochen Schiewer die Einrichtung einer "Forschungsstelle Sportmedizin" angekündigt, die die Vergangenheit der hauseigenen Sportmedizin untersuchen soll, und zwar direkt anknüpfend an die Arbeit jener Evaluierungskommission, die unter Leitung der Strafrechtsexpertin Letizia Paoli seit 2009 mehr schlecht als recht im Sumpf der früheren nationalen Spitzensport-Schmiede rudert.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafrechtsexpertin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonStrafrechtsexpertin

Quellen:

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