Streitpartei
Streitpartei (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Streitpartei
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die Streitparteien
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Genitiv | der Streitpartei
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der Streitparteien
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Dativ | der Streitpartei
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den Streitparteien
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Akkusativ | die Streitpartei
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die Streitparteien
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Worttrennung:
- Streit·par·tei, Plural: Streit·par·tei·en
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtʁaɪ̯tpaʁˌtaɪ̯]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] meistens Plural: eine der beiden Seiten einer Meinungsverschiedenheit
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Streit und Partei
Oberbegriffe:
- [1] Partei
Beispiele:
- [1] Die Streitparteien einigten sich darauf, den Vorschlag zu prüfen, sobald er vorliegt.
- [1] „Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die Verfassungsauslegung und die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Amtshandlungen des Präsidenten. Es behandelt außerdem Revisionsverfahren und Fälle, in denen die Vertretung eines einzelnen US-Bundesstaates oder eines fremden Staates zu den Streitparteien gehört.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Streitpartei“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Streitpartei“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Streitpartei“
Quellen:
- wissen.de – Lexikon „Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten“
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