Taschendiebin

Taschendiebin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Taschendiebin

die Taschendiebinnen

Genitiv der Taschendiebin

der Taschendiebinnen

Dativ der Taschendiebin

den Taschendiebinnen

Akkusativ die Taschendiebin

die Taschendiebinnen

Worttrennung:

Ta·schen·die·bin, Plural: Ta·schen·die·bin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈtaʃn̩ˌdiːbɪn]
Hörbeispiele:  Taschendiebin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die fremde bewegliche Sachen, die sich im unmittelbaren Einflussbereich einer anderen Person befinden, entwendet

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Taschendieb mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Taschendieb

Oberbegriffe:

[1] Diebin, Straftäterin

Beispiele:

[1] Im Vorbeigehen stieß die Taschendiebin gegen den Passanten und entwendete ihm dabei seine Brieftasche.
[1] „Dann waren die Magistrate an der Reihe, sich mit den Taschendiebinnen, Ladendiebinnen, Prostituierten und Handtaschenräuberinnen zu befassen, von denen jede eine tragische Geschichte von erlittener Not und dem Kampf ums nackte Überleben zu erzählen hatte.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] canoo.net „Taschendiebin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonTaschendiebin

Quellen:

  1. Siân Rees: Das Freudenschiff. Die wahre Geschichte von einem Schiff und seiner weiblichen Fracht im 18. Jahrhundert. Piper, München/Zürich 2003, ISBN 3-492-23999-4, Seite 19.
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