Teilhaberin

Teilhaberin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Teilhaberin die Teilhaberinnen
Genitiv der Teilhaberin der Teilhaberinnen
Dativ der Teilhaberin den Teilhaberinnen
Akkusativ die Teilhaberin die Teilhaberinnen

Worttrennung:

Teil·ha·be·rin, Plural: Teil·ha·be·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈtaɪ̯lˌhaːbəʁɪn]
Hörbeispiele:  Teilhaberin (Info)

Bedeutungen:

[1] Wirtschaft: weibliche Person, die einen Anteil an einer geschäftlichen Unternehmung besitzt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Teilhaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Gesellschafterin, Mitbesitzerin, Miteigentümerin, Mitgesellschafterin, Mitinhaberin, Partnerin, Sozia

Männliche Wortformen:

[1] Teilhaber

Beispiele:

[1] Es ist ein reines Familienunternehmen, Teilhaberinnen sind die Mutter und die Oma, Silvia selbst ist die Geschäftsführerin..

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] stille Teilhaberin

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Teilhaberin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Teilhaberin
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Teilhaberin
[1] The Free Dictionary „Teilhaberin
[1] Duden online „Teilhaberin
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