Untergeschoß
Untergeschoß (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Untergeschoß | die Untergeschoße |
Genitiv | des Untergeschoßes | der Untergeschoße |
Dativ | dem Untergeschoß dem Untergeschoße |
den Untergeschoßen |
Akkusativ | das Untergeschoß | die Untergeschoße |
Nebenformen:
- Untergeschoss, Aussprache: [ˈʊntɐɡəˌʃɔs]
Worttrennung:
- Un·ter·ge·schoß, Plural: Un·ter·ge·scho·ße
Aussprache:
- IPA: [ˈʊntɐɡəˌʃoːs]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Süddeutschland und Österreich, sonst veraltete Schreibweise: unter der Erde befindlicher Teil eines Gebäudes
Beispiele:
- [1] Im Untergeschoß möchte ich nicht wohnen.
- [1] „Wir wählen ein Zimmer im Untergeschoß, das gleich zweifach Vorteile bietet: ein Waschbecken mit Wasserleitung, die sogar funktioniert, und einen rückwärtigen Ausgang.“[1]
- [1] „Als Geschoße gelten das Erdgeschoß sowie Ober- und Untergeschoße.“[2]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Untergeschoss“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Duden online „Untergeschoss, Untergeschoß“
Quellen:
- Christian Graf von Krockow: Die Stunde der Frauen. Bericht Pommern 1944 bis 1947. Nach einer Erzählung von Libussa Fritz-Krockow. 11. Auflage. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart/München 2000, ISBN 3-421-06396-6, Seite 217. Erstauflage 1988.
- Gesetzestext: Bundes-Arbeitsstättenverordnung §22 (3)
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