Untergeschoß

Untergeschoß (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Untergeschoß die Untergeschoße
Genitiv des Untergeschoßes der Untergeschoße
Dativ dem Untergeschoß
dem Untergeschoße
den Untergeschoßen
Akkusativ das Untergeschoß die Untergeschoße

Nebenformen:

Untergeschoss, Aussprache: [ˈʊntɐɡəˌʃɔs]

Worttrennung:

Un·ter·ge·schoß, Plural: Un·ter·ge·scho·ße

Aussprache:

IPA: [ˈʊntɐɡəˌʃoːs]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Süddeutschland und Österreich, sonst veraltete Schreibweise: unter der Erde befindlicher Teil eines Gebäudes

Beispiele:

[1] Im Untergeschoß möchte ich nicht wohnen.
[1] „Wir wählen ein Zimmer im Untergeschoß, das gleich zweifach Vorteile bietet: ein Waschbecken mit Wasserleitung, die sogar funktioniert, und einen rückwärtigen Ausgang.“[1]
[1] „Als Geschoße gelten das Erdgeschoß sowie Ober- und Untergeschoße.“[2]

Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag Untergeschoss.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Duden online „Untergeschoss, Untergeschoß

Quellen:

  1. Christian Graf von Krockow: Die Stunde der Frauen. Bericht Pommern 1944 bis 1947. Nach einer Erzählung von Libussa Fritz-Krockow. 11. Auflage. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart/München 2000, ISBN 3-421-06396-6, Seite 217. Erstauflage 1988.
  2. Gesetzestext: Bundes-Arbeitsstättenverordnung §22 (3)
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