Verhältniswahlrecht
Verhältniswahlrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Verhältniswahlrecht | die Verhältniswahlrechte |
Genitiv | des Verhältniswahlrechts des Verhältniswahlrechtes |
der Verhältniswahlrechte |
Dativ | dem Verhältniswahlrecht | den Verhältniswahlrechten |
Akkusativ | das Verhältniswahlrecht | die Verhältniswahlrechte |
Worttrennung:
- Ver·hält·nis·wahl·recht, Plural: Ver·hält·nis·wahl·rech·te
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈhɛltnɪsˌvaːlʁɛçt]
- Hörbeispiele: Verhältniswahlrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Politik, meist Singular: Wahlverfahren, bei dem alle Parteien entsprechend ihrem Stimmenanteil gewählt werden, wenn sie eine bestimmte definierte Hürde überschreiten
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Verhältnis und Wahlrecht
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] Wahlrecht
Beispiele:
- [1] „Mit Verhältniswahlrecht diskutierten die fünf Kinder den ganzen Tag ohne überhaupt zu spielen.“[1]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Verhältniswahlrecht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verhältniswahlrecht“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Verhältniswahlrecht“
- [1] The Free Dictionary „Verhältniswahlrecht“
- [1] Duden online „Verhältniswahlrecht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verhältniswahlrecht“
Quellen:
- Vince Ebert: Machen Sie sich frei!. Sonst tut es keiner für Sie. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2011, ISBN 978-3-499-62651-7, Seite 151.
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