Verhältniswahlrecht

Verhältniswahlrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Verhältniswahlrecht die Verhältniswahlrechte
Genitiv des Verhältniswahlrechts
des Verhältniswahlrechtes
der Verhältniswahlrechte
Dativ dem Verhältniswahlrecht den Verhältniswahlrechten
Akkusativ das Verhältniswahlrecht die Verhältniswahlrechte

Worttrennung:

Ver·hält·nis·wahl·recht, Plural: Ver·hält·nis·wahl·rech·te

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈhɛltnɪsˌvaːlʁɛçt]
Hörbeispiele:  Verhältniswahlrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Politik, meist Singular: Wahlverfahren, bei dem alle Parteien entsprechend ihrem Stimmenanteil gewählt werden, wenn sie eine bestimmte definierte Hürde überschreiten

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Verhältnis und Wahlrecht

Gegenwörter:

[1] Mehrheitswahlrecht

Oberbegriffe:

[1] Wahlrecht

Beispiele:

[1] „Mit Verhältniswahlrecht diskutierten die fünf Kinder den ganzen Tag ohne überhaupt zu spielen.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Verhältniswahlrecht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verhältniswahlrecht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Verhältniswahlrecht
[1] The Free Dictionary „Verhältniswahlrecht
[1] Duden online „Verhältniswahlrecht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVerhältniswahlrecht

Quellen:

  1. Vince Ebert: Machen Sie sich frei!. Sonst tut es keiner für Sie. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2011, ISBN 978-3-499-62651-7, Seite 151.
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