Verpflichtungsgeschäft
Verpflichtungsgeschäft (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Verpflichtungsgeschäft | die Verpflichtungsgeschäfte |
Genitiv | des Verpflichtungsgeschäfts des Verpflichtungsgeschäftes |
der Verpflichtungsgeschäfte |
Dativ | dem Verpflichtungsgeschäft | den Verpflichtungsgeschäften |
Akkusativ | das Verpflichtungsgeschäft | die Verpflichtungsgeschäfte |
Worttrennung:
- Ver·pflich·tungs·ge·schäft, Plural: Ver·pflich·tungs·ge·schäf·te
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈp͡flɪçtʊŋsɡəˌʃɛft]
- Hörbeispiele: Verpflichtungsgeschäft (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: ein Rechtsgeschäft, das eine Verpflichtung zum Inhalt hat, das heißt ein Rechtsträger wird zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Verpflichtung und Geschäft sowie dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
- [1] Verfügungsgeschäft
Oberbegriffe:
- [1] Rechtsgeschäft
Beispiele:
- [1] Ein Verpflichtungsgeschäft begründet einen Anspruch gegen den Verpflichteten.
- [1] Ein Kaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft mit synallagmatischen Hauptleistungspflichten.
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Verpflichtungsgeschäft“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verpflichtungsgeschäft“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verpflichtungsgeschäft“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verpflichtungsgeschäft“
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