Verteidigungsfall
Verteidigungsfall (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Verteidigungsfall | die Verteidigungsfälle |
Genitiv | des Verteidigungsfalls des Verteidigungsfalles |
der Verteidigungsfälle |
Dativ | dem Verteidigungsfall dem Verteidigungsfalle |
den Verteidigungsfällen |
Akkusativ | den Verteidigungsfall | die Verteidigungsfälle |
Worttrennung:
- Ver·tei·di·gungs·fall, Plural: Ver·tei·di·gungs·fäl·le
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈtaɪ̯dɪɡʊŋsˌfal]
- Hörbeispiele: Verteidigungsfall (Info)
Bedeutungen:
- [1] Zustand, der ausgerufen wird, wenn ein Staat militärisch angegriffen wird, und in dem bestimmte gesetzliche Regelungen in Kraft treten
Beispiele:
- [1] Im Verteidigungsfall bedeutet eigentlich „im Krieg“.
- [1] Gemäß 276 Art. 53a Abs. 2 GG muss die Bundesregierung ihn lediglich über ihre Planungen für den Verteidigungsfall unterrichten. [1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] im Verteidigungsfall
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Verteidigungsfall“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verteidigungsfall“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verteidigungsfall“
Quellen:
- Staatsrecht: Staatsorganisationsrecht unter Berücksichtigung der …, Ute Mager, Ingo von Münch. Abgerufen am 22. Dezember 2015.
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