Vertreibungsgebiet
Vertreibungsgebiet (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Vertreibungsgebiet | die Vertreibungsgebiete |
Genitiv | des Vertreibungsgebietes des Vertreibungsgebiets |
der Vertreibungsgebiete |
Dativ | dem Vertreibungsgebiet dem Vertreibungsgebiete |
den Vertreibungsgebieten |
Akkusativ | das Vertreibungsgebiet | die Vertreibungsgebiete |
Worttrennung:
- Ver·trei·bungs·ge·biet, Plural: Ver·trei·bungs·ge·bie·te
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈtʁaɪ̯bʊŋsɡəˌbiːt]
- Hörbeispiele: Vertreibungsgebiet (Info)
Bedeutungen:
- [1] legitime Heimat, aus der die Bewohner zwangsweise vertrieben werden, um politischer oder kriegerischer Macht zu weichen
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Vertreibung und Gebiet, mit dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Kriegsgebiet
Oberbegriffe:
- [1] Gebiet
Beispiele:
- [1] „Vertreibungsgebiet im Sinne des Satzes 1 ist das Gebiet desjenigen Staates, aus dem der Vertriebene vertrieben worden ist; die Gesamtheit der in Absatz 1 genannten Gebiete, die am 1. Januar 1914 zum Deutschen Reich oder zur Österreichisch-Ungarischen Monarchie oder zu einem späteren Zeitpunkt zu Polen, zu Estland, zu Lettland oder zu Litauen gehört haben, gilt als einheitliches Vertreibungsgebiet. Durch Rechtsverordnung kann bestimmt werden, daß auch Gebiete anderer Staaten, zwischen denen, insbesondere wegen der geographischen Lage, der wirtschaftlichen Verflechtung oder der geschichtlichen Entwicklung, besondere Beziehungen bestanden haben, als einheitliches Vertreibungsgebiet gelten.“[1]
- [1] „Er hat dazu aber einschränkend ausgeführt, der dargelegte Grundsatz bedeute nicht, daß zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit oder der deutschen Volkszugehörigkeit eines Antragstellers und dem Verlust seines Wohnsitzes im Vertreibungsgebiet überhaupt kein Zusammenhang bestanden haben müsse.“[2]
- [1] „Das Oberverwaltungsgericht Münster in der Bundesrepublik hatte in einem Urteil festgestellt, daß Österreich zu den Vertreibungsgebieten im Sinne des § 1 Abs. 1 BVFG gehöre, welches am Stichtag 31. Dezember 1937 noch nicht zum Deutschen Reich gehörte und in Österreich nach dem Ende des zweiten Weltkrieges Vertreibungsmaßnahmen gegen deutsche Staatsangehörige stattgefunden hätten.“[3]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Vertreibungsgebiet“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vertreibungsgebiet“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Vertreibungsgebiet“
Quellen:
- Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG) § 12 Vertreibungsschäden www.gesetze-im-internet.de, abgerufen am 7. September 2015.
- Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.03.1968, Az.: BVerwG VIII C 38.66, www.jurion.de, abgerufen am 7. September 2015.
- Auch Österreich ist Vertreibungsgebiet (Seite 1) (PDF; 10,3KB), www.sudetenpost.eu, abgerufen am 7. September 2015.
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- Anagramme: Verbreitungsgebiet
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