Verwalten
Verwalten (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Verwalten | — |
Genitiv | des Verwaltens | — |
Dativ | dem Verwalten | — |
Akkusativ | das Verwalten | — |
Worttrennung:
- Ver·wal·ten, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈvaltn̩]
- Hörbeispiele: Verwalten (Info)
- Reime: -altn̩
Bedeutungen:
- [1] Lenkung und Organisierung sämtlicher Angelegenheiten in einem bestimmten Arbeitsgebiet
Herkunft:
- Konversion des Verbs verwalten zum Substantiv
Beispiele:
- [1] „Mit der Schmuckherstellung hat sie neue Fertigkeiten wie Löten, Steine fassen, die Anwendung verschiedener Gussverfahren, das Gestalten und Verwalten einer Website und vieles mehr erlernt.“[1]
- [1] „Beim Aufbau der Reichsverwaltung nach 1871 bildete sich das, was man bis heute den Allgemeinen Teil des Verwaltungsrechts nennt, die konzeptionellen Grundlagen rechtsstaatlichen Verwaltens.“[2]
- [1] „Auch Klassiker des E-Governments, das allgemein die Entwicklung von neuen Formen des Verwaltens mithilfe von Informationstechnik meint, werden neueren Trends angepasst.“[3]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- Lilith Cescon: In Form geschleuderter Schmuck. In: FAZ.NET. 18. April 2020, ISSN 0174-4909 (URL, abgerufen am 9. Januar 2021).
- Florian Meinel: Frontalangriff auf das neue Verwaltungsrecht. In: FAZ.NET. 2. Dezember 2017, ISSN 0174-4909 (URL, abgerufen am 9. Januar 2021).
- Marcel Leubecher: Digitalisierung bringt die Verwaltung auf Trab. In: Welt Online. 11. Juni 2014, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 9. Januar 2021).
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