Verwaltungsmacht
Verwaltungsmacht (Deutsch)
    
    Substantiv, f
    
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Verwaltungsmacht | die Verwaltungsmächte | 
| Genitiv | der Verwaltungsmacht | der Verwaltungsmächte | 
| Dativ | der Verwaltungsmacht | den Verwaltungsmächten | 
| Akkusativ | die Verwaltungsmacht | die Verwaltungsmächte | 
Worttrennung:
- Ver·wal·tungs·macht, Plural: Ver·wal·tungs·mäch·te
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈvaltʊŋsˌmaxt]
- Hörbeispiele: Verwaltungsmacht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Staat, der ein anderes Gebiet verwaltet
- [2] kein Plural: Recht und Möglichkeit, über ein Gebiet/Konstrukt zu bestimmen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Verwaltung und Macht mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1, 2] Macht
Beispiele:
- [1] „Die Verwaltungsmacht hat die Pflicht, dafür zu sorgen, daß das Treuhandgebiet seinen Beitrag zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit leistet.“[1]
- [2] Die Verwaltungsmacht ist zum Jahreswechsel an die legitimen Erben übertragen worden.
Übersetzungen
    
 [1] Staat, der ein anderes Gebiet verwaltet
 [2] Recht zu bestimen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Verwaltungsmacht“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verwaltungsmacht“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Verwaltungsmacht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verwaltungsmacht“
Quellen:
- Die Charta der Vereinten Nationen. Abgerufen am 14. März 2022.
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