Vornahme
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Folgendes ist zu erweitern: Referenz und Beispiel für Bedeutung [2] |
Vornahme (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Vornahme | die Vornahmen |
Genitiv | der Vornahme | der Vornahmen |
Dativ | der Vornahme | den Vornahmen |
Akkusativ | die Vornahme | die Vornahmen |
Worttrennung:
- Vor·nah·me, Plural: Vor·nah·men
Aussprache:
- IPA: [ˈfoːɐ̯ˌnaːmə]
- Hörbeispiele: Vornahme (Info)
Bedeutungen:
- [1] allgemein: diejenige Handlung, mit der man etwas vornimmt oder ausführt
- [2] Rechtswissenschaft: die Abgabe (aktiver Vertretung) oder die Entgegennahme (passive Vertretung) von verfahrensrechtlichen Erklärungen
Herkunft:
- Substantivbildung aus dem Verb (sich) vornehmen
Beispiele:
- [1] Der Sachbearbeiter im Standesamt war zur Vornahme der Amtshandlung befugt.
- [1] Sie wurde mit der Vornahme aller erforderlichen Handelsregisteranmeldungen betraut.
- [2]
Übersetzungen
[1] allgemein: diejenige Handlung, mit der man etwas vornimmt oder ausführt
[2]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Artikel „Vornahme“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Vornahme“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vornahme“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Vornahme“
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- Homophone: Vorname
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