Vorsteuerabzug
Vorsteuerabzug (Deutsch)
    
    Substantiv, m
    
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Vorsteuerabzug | die Vorsteuerabzüge | 
| Genitiv | des Vorsteuerabzugs des Vorsteuerabzuges | der Vorsteuerabzüge | 
| Dativ | dem Vorsteuerabzug | den Vorsteuerabzügen | 
| Akkusativ | den Vorsteuerabzug | die Vorsteuerabzüge | 
Worttrennung:
- Vor·steu·er·ab·zug, Plural: Vor·steu·er·ab·zü·ge
Aussprache:
- IPA: [ˈfoːɐ̯ʃtɔɪ̯ɐˌʔapt͡suːk]
- Hörbeispiele: Vorsteuerabzug (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht eines Unternehmers, die ihm in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer mit der von ihm vereinnahmten Mehrwertsteuer zu verrechnen
Beispiele:
- [1] „Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt.“[1]
Übersetzungen
    
 [1] Verrechnung von vereinnahmter und in Rechnung gestellter Mehrwertsteuer
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Vorsteuerabzug“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vorsteuerabzug“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Vorsteuerabzug“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Vorsteuerabzug“
Quellen:
- § 15 Umsatzsteuergesetz (Deutschland). Abgerufen am 20. Januar 2023.
    This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.