Wärterin

Wärterin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Wärterin

die Wärterinnen

Genitiv der Wärterin

der Wärterinnen

Dativ der Wärterin

den Wärterinnen

Akkusativ die Wärterin

die Wärterinnen

Worttrennung:

Wär·te·rin, Plural: Wär·te·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈvɛʁtəʁɪn]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die etwas beaufsichtigt oder bewacht

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Wärter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Aufpasserin, Aufseherin

Männliche Wortformen:

[1] Wärter

Oberbegriffe:

[1] Frau

Unterbegriffe:

[1] Gefängniswärterin

Beispiele:

[1] Die Wärterinnen waren alle eingeschlafen.
[1] „Einmal will die Wärterin für ihre illegalen Kurierdienste 800, mal 600 Euro g ihres Geliebten Informationen aus dem justizinternen EDV-System gezogen haben.“[1]
[1] „Die Affäre flog auf, weil andere Insassen die Wärterin anzeigten.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Wärterin“, Seite 1160.
[1] Duden online „Wärterin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wärterin
[1] canoo.net „Wärterin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonWärterin

Quellen:

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