Weiße-Kragen-Kriminalität

Weiße-Kragen-Kriminalität (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Weiße-Kragen-Kriminalität

Genitiv der Weiße-Kragen-Kriminalität

Dativ der Weiße-Kragen-Kriminalität

Akkusativ die Weiße-Kragen-Kriminalität

Alternative Schreibweisen:

Schweiz und Liechtenstein: Weisse-Kragen-Kriminalität

Worttrennung:

Wei·ße-Kra·gen-Kri·mi·na·li·tät, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˌvaɪ̯səˈkʁaːɡn̩kʁiminaliˌtɛːt]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] nicht gewalttätige und strafbare Handlung, die weniger offensichtliche ist und von Personen aus höheren sozialen Schichten, wie Politik, Wirtschaft, Industrie, begangen wird

Synonyme:

[1] White-Collar-Kriminalität

Beispiele:

[1]

Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag White-Collar-Kriminalität.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Weiße-Kragen-Kriminalität
[1] wissen.de – Lexikon „Weiße-Kragen-Kriminalität
[1] Duden online „Weiße-Kragen-Kriminalität
[1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7, Seite 1910.
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