Weinsteuer
Weinsteuer (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Weinsteuer | die Weinsteuern |
Genitiv | der Weinsteuer | der Weinsteuern |
Dativ | der Weinsteuer | den Weinsteuern |
Akkusativ | die Weinsteuer | die Weinsteuern |
Worttrennung:
- Wein·steu·er, Plural: Wein·steu·ern
Aussprache:
- IPA: [ˈvaɪ̯nˌʃtɔɪ̯ɐ]
- Hörbeispiele: Weinsteuer (Info)
Bedeutungen:
- [1] eine Steuer, die auf Wein erhoben wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Wein und Steuer
Oberbegriffe:
- [1] Steuer
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Grundsätzlich unterliegen sämtliche Weinarten in Deutschland einer Weinsteuer.“[1]
Übersetzungen
[1] eine Steuer, die auf Wein erhoben wird
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Weinsteuer“
- [1] Duden online „Weinsteuer“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Weinsteuer“
- [1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Rechtschreibung der deutschen Sprache und der Fremdwörter. In: Der große Duden (in acht Bänden). 15. Auflage. Band 1, Bibliographisches Institut, Mannheim 1961, Seite 756, Eintrag „Weinsteuer“
Quellen:
- Wikipedia-Artikel „Stillwein“
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- Anagramme: unterweise, unterwiese
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