Wer-Fall
Wer-Fall (Deutsch)
    
    Substantiv, m
    
| Singular 
 | Plural 
 | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Wer-Fall 
 | die Wer-Fälle 
 | 
| Genitiv | des Wer-Falls des Wer-Falles 
 | der Wer-Fälle 
 | 
| Dativ | dem Wer-Fall dem Wer-Falle 
 | den Wer-Fällen 
 | 
| Akkusativ | den Wer-Fall 
 | die Wer-Fälle 
 | 
Alternative Schreibweisen:
Worttrennung:
- Wer-Fall, Plural: Wer-Fäl·le
Aussprache:
- IPA: [ˈveːɐ̯ˌfal]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
Beispiele:
- [1] „Bei der Einführung kann es hilfreich sein, vom 1., 2., 3., 4. Fall oder vom Wer-, Wes-, Wem- und Wen-Fall zu sprechen.“[1]
- [1] „Man bezeichnet sie nach der Art, wie sie erfragt werden können, der Reihe nach als Wer-, Wessen-, Wem- und Wen-Fall...“[2]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Werfall“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- Wilfried Kürschner: Grammatisches Kompendium. 3. Auflage. Francke: Tübingen & Basel 1997, Seite 286. ISBN 3-8252-1526-1.
- Ludwig Sütterlin: Die Deutsche Sprache der Gegenwart. Zweite, stark veränderte Auflage. Voigtländer, Leipzig 1907, S. 187. ‚Wer-, Wessen-, Wem- und Wen-Fall‘: die Begriffe sind im Original gesperrt gedruckt.
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