Wer-Fall
Wer-Fall (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Wer-Fall
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die Wer-Fälle
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Genitiv | des Wer-Falls des Wer-Falles
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der Wer-Fälle
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Dativ | dem Wer-Fall dem Wer-Falle
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den Wer-Fällen
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Akkusativ | den Wer-Fall
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die Wer-Fälle
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Alternative Schreibweisen:
Worttrennung:
- Wer-Fall, Plural: Wer-Fäl·le
Aussprache:
- IPA: [ˈveːɐ̯ˌfal]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
Beispiele:
- [1] „Bei der Einführung kann es hilfreich sein, vom 1., 2., 3., 4. Fall oder vom Wer-, Wes-, Wem- und Wen-Fall zu sprechen.“[1]
- [1] „Man bezeichnet sie nach der Art, wie sie erfragt werden können, der Reihe nach als Wer-, Wessen-, Wem- und Wen-Fall...“[2]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Werfall“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- Wilfried Kürschner: Grammatisches Kompendium. 3. Auflage. Francke: Tübingen & Basel 1997, Seite 286. ISBN 3-8252-1526-1.
- Ludwig Sütterlin: Die Deutsche Sprache der Gegenwart. Zweite, stark veränderte Auflage. Voigtländer, Leipzig 1907, S. 187. ‚Wer-, Wessen-, Wem- und Wen-Fall‘: die Begriffe sind im Original gesperrt gedruckt.
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