Wiederholungstäterin
Wiederholungstäterin (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Wiederholungstäterin | die Wiederholungstäterinnen |
Genitiv | der Wiederholungstäterin | der Wiederholungstäterinnen |
Dativ | der Wiederholungstäterin | den Wiederholungstäterinnen |
Akkusativ | die Wiederholungstäterin | die Wiederholungstäterinnen |
Worttrennung:
- Wie·der·ho·lungs·tä·te·rin, Plural: Wie·der·ho·lungs·tä·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [viːdɐˈhoːlʊŋsˌtɛːtəʁɪn]
- Hörbeispiele: Wiederholungstäterin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die zum wiederholten Mal gesetzwidrig/vorschriftswidrig gehandelt hat
Herkunft:
- Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Wiederholungstäter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] Täterin
Beispiele:
- [1] „Doch im Fall von Elizabeth Kearnon lag die Sache anders, da es sich bei ihr und ihrer Freundin offenbar um Wiederholungstäterinnen handelte.“[1]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wiederholungstäterin“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Wiederholungstäterin“
- [1] The Free Dictionary „Wiederholungstäterin“
- [1] Duden online „Wiederholungstäterin“
Quellen:
- Siân Rees: Das Freudenschiff. Die wahre Geschichte von einem Schiff und seiner weiblichen Fracht im 18. Jahrhundert. Piper, München/Zürich 2003, ISBN 3-492-23999-4, Seite 24.
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