Wiederholungswahl
Wiederholungswahl (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Wiederholungswahl | die Wiederholungswahlen |
Genitiv | der Wiederholungswahl | der Wiederholungswahlen |
Dativ | der Wiederholungswahl | den Wiederholungswahlen |
Akkusativ | die Wiederholungswahl | die Wiederholungswahlen |
Worttrennung:
- Wie·der·ho·lungs·wahl, Plural: Wie·der·ho·lungs·wah·len
Aussprache:
- IPA: [viːdɐˈhoːlʊŋsˌvaːl]
- Hörbeispiele: Wiederholungswahl (Info)
Bedeutungen:
Beispiele:
- [1] „Wird die Wiederholungswahl nur in einem Teil des Wahlgebiets durchgeführt, so erhalten wahlberechtigte Personen, die bei der Hauptwahl in einem zu diesem Gebietsteil gehörenden Wahlbezirk mit Wahlschein gewählt haben, auf Antrag ihren Wahlschein mit Gültigkeitsvermerk für die Wiederholungswahl zurück, wenn sie inzwischen aus dem Gebiet der Wiederholungswahl verzogen sind und ihr Wahlrecht weiterhin besteht.“[1]
Übersetzungen
[1] erneute Wahl nach einer ungültigen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Wiederholungswahl“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wiederholungswahl“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Wiederholungswahl“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Wiederholungswahl“
Quellen:
- Paul Schumacher, Thomas Nobbe: Das Landeswahlrecht in Brandenburg. (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz). Kommunal- und Schul-Verlag, 2019, ISBN 978-3-8293-0714-7, Seite 255 (Zitiert nach Google Books)
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