Wohnungsverkäuferin

Wohnungsverkäuferin (Deutsch)

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Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Wohnungsverkäuferin die Wohnungsverkäuferinnen
Genitiv der Wohnungsverkäuferin der Wohnungsverkäuferinnen
Dativ der Wohnungsverkäuferin den Wohnungsverkäuferinnen
Akkusativ die Wohnungsverkäuferin die Wohnungsverkäuferinnen

Worttrennung:

Woh·nungs·ver·käu·fe·rin, Plural: Woh·nungs·ver·käu·fe·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈvoːnʊŋsfɛɐ̯ˌkɔɪ̯fəʁɪn]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] weibliche Person oder Firma, die eine Wohnung verkauft

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Wohnungsverkäufer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Gegenwörter:

[1] Wohnungskäuferin

Männliche Wortformen:

[1] Wohnungsverkäufer

Oberbegriffe:

[1] Immobilienverkäuferin, Verkäuferin

Beispiele:

[1] „Ansprüche des Wohnungskäufers wegen dieses Rechtsmangels können nicht mit der Begründung verneint werden, der Wohnungskäufer habe die Kausalität zwischen der behaupteten unterlassenen Aufklärung über die Sozialbindung durch die Wohnungsverkäuferin und seinem Kaufentschluss nicht dargelegt.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

Quellen:

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