Wohnungsverkäuferin
Wohnungsverkäuferin (Deutsch)
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Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Wohnungsverkäuferin | die Wohnungsverkäuferinnen |
Genitiv | der Wohnungsverkäuferin | der Wohnungsverkäuferinnen |
Dativ | der Wohnungsverkäuferin | den Wohnungsverkäuferinnen |
Akkusativ | die Wohnungsverkäuferin | die Wohnungsverkäuferinnen |
Worttrennung:
- Woh·nungs·ver·käu·fe·rin, Plural: Woh·nungs·ver·käu·fe·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈvoːnʊŋsfɛɐ̯ˌkɔɪ̯fəʁɪn]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person oder Firma, die eine Wohnung verkauft
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Wohnungsverkäufer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Gegenwörter:
- [1] Wohnungskäuferin
Männliche Wortformen:
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Ansprüche des Wohnungskäufers wegen dieses Rechtsmangels können nicht mit der Begründung verneint werden, der Wohnungskäufer habe die Kausalität zwischen der behaupteten unterlassenen Aufklärung über die Sozialbindung durch die Wohnungsverkäuferin und seinem Kaufentschluss nicht dargelegt.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- Wohnungskauf – und die bestehende Sozialbindung. Abgerufen am 25. März 2021.
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