Zensurbehörde
Zensurbehörde (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Zensurbehörde | die Zensurbehörden |
Genitiv | der Zensurbehörde | der Zensurbehörden |
Dativ | der Zensurbehörde | den Zensurbehörden |
Akkusativ | die Zensurbehörde | die Zensurbehörden |
Worttrennung:
- Zen·sur·be·hör·de, Plural: Zen·sur·be·hör·den
Aussprache:
- IPA: [t͡sɛnˈzuːɐ̯bəˌhøːɐ̯də]
- Hörbeispiele: Zensurbehörde (Info)
Bedeutungen:
- [1] staatliche Institution, die für die Durchführung der Zensur zuständig ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Zensur und Behörde
Oberbegriffe:
- [1] Behörde
Beispiele:
- [1] „So unterschrieb er denn rasch die Entlastungserklärung für die Vormunde, nahm die achthundert Pistolen in Empfang und reichte sein Manuskript der Zensurbehörde ein.“[1]
- [1] „Nach dem Konflikt mit der preußischen Zensurbehörde im Jahre 1794, als die Arbeit an den drei großen Kritiken bereits weit hinter ihm lag, zog sich Kant allmählich und stetig vom akademischen Lehramt zurück.“[2]
Übersetzungen
[1] staatliche Institution, die für die Durchführung der Zensur zuständig ist
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zensurbehörde“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zensurbehörde“
- [1] Duden online „Zensurbehörde“
Quellen:
- Jan Graf Potocki: Die Handschrift von Saragossa oder Die Abenteuer in der Sierra Morena. Roman. Gerd Haffmans bei Zweitausendeins, Frankfurt/Main 2003, Seite 653. Übersetzung von 1962 des teils französischen (1805-14), teils polnischen Originals (1847).
- Uwe Schultz: Immanuel Kant. Überarbeitete und erweiterte Neuausgabe. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2003, ISBN 3-499-50659-9, Seite 35. Vorherige Ausgabe 1965.
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