Zugspitzensignal

Zugspitzensignal (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Zugspitzensignal die Zugspitzensignale
Genitiv des Zugspitzensignals der Zugspitzensignale
Dativ dem Zugspitzensignal den Zugspitzensignalen
Akkusativ das Zugspitzensignal die Zugspitzensignale

Worttrennung:

Zug·spit·zen·si·g·nal, Plural: Zug·spit·zen·si·g·na·le

Aussprache:

IPA: [ˈt͡suːkʃpɪt͡sn̩zɪˌɡnaːl]
Hörbeispiele:  Zugspitzensignal (Info)

Bedeutungen:

[1] leuchtende Kennzeichnung des vordersten Elements zusammengekuppelter Schienenfahrzeuge

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Zugspitze und Signal mit dem Fugenelement -n

Gegenwörter:

[1] Zugschlusssignal

Oberbegriffe:

[1] Signal

Beispiele:

[1] „Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder Nebel oder wenn es die Witterung sonst erfordert, hat am ersten Schienenfahrzeug in der Fahrtrichtung das Zugspitzensignal zu leuchten.“[1]
[1] „[Die Klägerin] begehrte mit der Behauptung, das Alleinverschulden treffe die beklagte Republik Österreich (österr. Bundesbahnen), weil die Gleisanlagen infolge hoher Schneelage nicht erkennbar gewesen seien, die Bahnhaltestelle mangelhaft beleuchtet gewesen sei und das sogenannte Zugspitzensignal (zwei weiße Lampen an der Spitze des Zuges) überhaupt nicht gebrannt habe, Schadenersatz unter Berufung auf die allgemeinen Bestimmungen der §§ 1293 ff. ABGB. und auf das Reichshaftpflichtgesetz.“[2]
[1] „Der Fahrdienstleiter rief mich über Außenlautsprecher zu sich und fragte, ob ich zwei Loks am Zuge hätte, weil er vorn ein Zugspitzensignal und hinten einen elektrischen Zugschluss – zwei rote Lampen – gesehen hätte.“[3]
[1] „Das Zugspitzensignal soll die Spitze eines Straßenbahnzuges sowohl für die anderen Straßenbahnzüge, als auch innerhalb von Straßen für die sonstigen Teilnehmer am Straßenverkehr kenntlich machen, gleichzeitig aber auch die Fahrbahn für den Straßenbahnfahrer ausreichend beleuchten.“[4]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Dreilicht-Spitzensignal

Quellen:

  1. Österreichische Eisenbahn-Kreuzungsverordnung 1961, § 11. (1)
  2. Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz vom 31. Oktober 1958
  3. Klaus Kilian: Vom Azubi zum ICE-Chef: Meine Jahre bei der Eisenbahn. 2013, Seite 31 (Google Books, abgerufen am 23. Mai 2016)
  4. F. Vahlen: Strassenverkehrsrecht: der Verkehr auf der Strasse und seine Regelung im Reichsrecht. 1938, Seite 454 (Google Books, abgerufen am 2. Oktober 2011)
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