Zwangsname
Zwangsname (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Zwangsname | die Zwangsnamen |
Genitiv | des Zwangsnamen | der Zwangsnamen |
Dativ | dem Zwangsnamen | den Zwangsnamen |
Akkusativ | den Zwangsnamen | die Zwangsnamen |
Worttrennung:
- Zwangs·na·me, Plural: Zwangs·na·men
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡svaŋsˌnaːmə]
- Hörbeispiele: Zwangsname (Info)
Bedeutungen:
- [1] historisch, Nationalsozialismus: Name, den ein Jude laut Namensänderungsverordnung tragen musste
- [2] bürgerlicher Name einer Person, der aus dem Vor- und Nachnamen besteht
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Zwang und Name mit dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
- [2] Wahlname
Oberbegriffe:
- [1, 2] Name
Beispiele:
- [1] „Doch diese wenigen deutschen Juden sahen sich nun mit rassistischen NS-Gesetzen konfrontiert, insbesondere mit der Verpflichtung zur Vermögensanmeldung und zum Tragen der Zwangsnamen Sara beziehungsweise Israel“[1]
- [1] „Der überkorrekte ehemalige Staatsrat Leo Lippmann, der nun bei der Jüdischen Gemeinde arbeitete, monierte im vorauseilenden Gehorsam, Fritz Benscher müsse als Jude den Zwangsnamen führen, und er besitze auch keine Tischlerei, wie das Schild suggeriere, sondern diese sei eine Gemeindeeinrichtung.“[2]
- [2] „Der bürgerliche Name ist ein Zwangsname, an den die Person grundsätzlich gebunden ist und es besteht ein familienrechtliches und öffentlich-rechtliches Namenserwerbs- und -verlustmonopol, das Änderungen nur unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund eines staatlichen Hoheitsaktes zuläßt.“[3]
- [2] „Schließlich ist jedermann zum Führen seines bürgerlichen Zwangsnamens – sei es der durch die Personensorgeberechtigten i. S. d. § 1626 BGB erteilte Vorname oder der als Geburtsname gem. § 8 1616 ff. BGB bzw. als Ehename gem. § 1355 BGB erworbene Familienname – berechtigt.“[4]
Übersetzungen
[1]
[2] bürgerlicher Name einer Person, der aus dem Vor- und Nachnamen besteht
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Zwangsname“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [public] Referenz- und Zeitungskorpora (frei) „Zwangsname “
Quellen:
- Klaus Hillenbrand: Fremde im neuen Land. Deutsche Juden in Palästina und ihr Blick auf Deutschland nach 1945. 1. Auflage. Fischer, Frankfurt am Main 2015, ISBN 978-3-10-402999-3, Seite 52f (zitiert nach Google Books)
- Beate Meyer: Fritz Benscher. Ein Holocaust-Überlebender als Rundfunk- und Fernsehstar in der Bundesrepublik. Göttingen 2017, ISBN 978-3-8353-4080-0, Seite 38 (zitiert nach Google Books)
- Horst-Peter Götting: Persönlichkeitsrechte als Vermögensrechte. Tübingen 1995, ISBN 978-3-16-146243-6, Seite 104 (zitiert nach Google Books)
- Philipp Lehmann: Marken-, Kennzeichen- und Namensrecht im Bereich der Religionsgemeinschaften. Frankfurt am Main u.a. 2009, ISBN 978-3-631-60094-8, Seite 308 (zitiert nach Google Books)
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- Homophone: Zwangsnahme
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