Zweitgutachten
Zweitgutachten (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Zweitgutachten | die Zweitgutachten |
Genitiv | des Zweitgutachtens | der Zweitgutachten |
Dativ | dem Zweitgutachten | den Zweitgutachten |
Akkusativ | das Zweitgutachten | die Zweitgutachten |
Worttrennung:
- Zweit·gut·ach·ten, Plural: Zweit·gut·ach·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡svaɪ̯tɡuːtˌʔaxtn̩]
- Hörbeispiele: Zweitgutachten (Info)
Bedeutungen:
- [1] zweites, von einem anderen Fachmann erstelltes Urteil zu einer bestimmten Frage oder einem Sachverhalt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Adjektivs zweite und Gutachten
Gegenwörter:
- [1] Drittgutachten, Erstgutachten
Oberbegriffe:
- [1] Gutachten
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[1] zweites, von einem anderen Fachmann erstelltes Urteil zu einer bestimmten Frage oder einem Sachverhalt
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Zweitgutachten“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Zweitgutachten“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zweitgutachten“
This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.