abschlägig
abschlägig (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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abschlägig | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:abschlägig |
Worttrennung:
- ab·sch·lä·gig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈapˌʃlɛːɡɪç]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] ein Ansinnen verweigernd
Synonyme:
- [1] ablehnend
Beispiele:
- [1] „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass gegen abschlägige Entscheidungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuwendungen gemäß dieser Richtlinie oder gegen Entscheidungen gemäß Artikel 7, die Asylbewerber individuell betreffen, Rechtsmittel nach den in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfahren eingelegt werden können.“[1]
- [1] „Ein Ansuchen des Beschwerdeführers um Nachsicht des genannten Abgabenbetrages wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid abschlägig beschieden.“[2]
- [1] „Die ohnehin vage Hoffnung, künftig ins Grünwalder Stadion ausweichen zu können, ist von der Stadt München abschlägig beschieden worden.“[3]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „abschlägig“
- [*] canoo.net „abschlägig“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „abschlägig“
- [1] The Free Dictionary „abschlägig“
- [1] Duden online „abschlägig“
Quellen:
- Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 11. Juni 2008
- Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Februar 1990
- Klarheit in Pullach. In: sueddeutsche.de. 20. Februar 2017, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 23. September 2017).
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