freihaltebedürftig

freihaltebedürftig (Deutsch)

Adjektiv

Positiv Komparativ Superlativ
freihaltebedürftig
Alle weiteren Formen: Flexion:freihaltebedürftig

Worttrennung:

frei·hal·te·be·dürf·tig, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˈfʁaɪ̯haltəbəˌdʏʁftɪç], [ˈfʁaɪ̯haltəbəˌdʏʁftɪk]
Hörbeispiele:  freihaltebedürftig (Info),  freihaltebedürftig (Info)

Bedeutungen:

[1] nicht dem Urheber- oder Markenschutz unterliegend

Beispiele:

[1] „Wörter, die nicht freihaltebedürftig im Sinne der Markenrichtlinie seien, seien daher generell als schutzfähige Zeichen anzusehen.“[1]
[1] „Die Beurteilung hat sich vielmehr an der konkret gewählten grafischen Gestaltung auszurichten, und ein Zeichen ist schutzfähig, wenn dasselbe unterscheidungskräftig wirkt und dem Verkehr nicht freihaltebedürftig ist.“[2]
[1] „Andernfalls gilt die anzumeldende Marke als rein beschreibend oder freihaltebedürftig, was zur Zurückweisung der Markenanmeldung führen kann.“[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „freihaltebedürftig
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „freihaltebedürftig (aus Urheberrechtsgründen nicht anzeigbare Korpusbelege)

Quellen:

  1. Österreichischer Verwaltungsgerichtshof: Erkenntnis. 20. Oktober 1999, abgerufen am 8. Oktober 2020.
  2. Eugen Marbach, Patrik A. Ducrey, Gregor Wild: Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. 4. Auflage. Stämpfli, Bern 2017, ISBN 978-3-7272-1935-1, Seite 129 (Zitiert nach Google Books).
  3. Jan Schnedler: Startup-Recht. dpunkt.verlag GmbH, Heidelberg 2020, Seite 107 (Zitiert nach Google Books).
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