hiemit
hiemit (Deutsch)
Adverb
Nebenformen:
Worttrennung:
- hie·mit
Aussprache:
- IPA: [hiːˈmɪt], hinweisend: [ˈhiːmɪt]
- Hörbeispiele: —
- Reime: -ɪt
Bedeutungen:
- [1] auf diese Art und Weise
- [2] in diesem Moment • Für diese Bedeutung fehlen Referenzen oder Belegstellen.
- [3] mit dieser Angelegenheit, Sache
Beispiele:
- [1] „Mit hg. Eingabe vom 11.11.2019 beantragte die belangte Behörde die schriftliche Ausfertigung der mündlich verkündeten Entscheidung, welche hiemit ergeht.“[1]
- [1?] „Das soll sich hiemit ändern, obwohl mir klar ist, dass ich wieder nur auf eine begrenzte Anzahl Bücher aufmerksam machen kann.“[2]
- [1–3] „Hiemit wird eine ‚Europäische Konferenz der Verkehrsminister‘ (nachstehend ‚die Konferenz‘ genannt) gebildet.“[3]
- [1, 3] „Die Gemeindewahlordnung, LGBl.Nr. 47/1928 in der Fassung LGBl.Nr. 1/1929 tritt hiemit außer Kraft.“[4]
- [3] „Aufgrund der Bestimmung des § 142 Abs 2 WRG bleiben die nach früheren Gesetzen erworbenen Wasserbenutzungs- oder sonstige auf Gewässer sich beziehende Rechte sowie die hiemit verbundenen Verpflichtungen aufrecht.“[5]
- [3] „Hat ein Hilfesuchender Vermögen, dessen Verwertung ihm vorerst nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind Hilfeleistungen von der Sicherstellung des Ersatzanspruches abhängig zu machen, wenn hiemit nicht nach der Lage des einzelnen Falles für den Hilfesuchenden oder seine Angehörigen eine besondere Härte verbunden wäre.“[6]
- [3?] „Soweit im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes Personen Bezirksbildstellen leiten, die nicht von der Landesregierung hiemit betraut wurden, sind diese Personen weiterhin mit der Leitung zu betrauen, wenn sie zum Abschluß eines entsprechenden Vertrages mit dem Land bereit sind.“[7]
- [3?] „Das BAK erklärt seine Erwartungen als hiemit «nicht erfüllt».“[8]
Weitere Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „hiermit“.
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1, 3] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „hiemit“
- [*] ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht und Kulturelle Angelegenheiten (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Neubearbeitung auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. Schulausgabe – 38. neubearbeitete Auflage. ÖBV, Pädag. Verl., Wien 1997, ISBN 3-215-07910-0 (Bearbeitung: Otto Back et al.; Red.: Herbert Fussy)
- [*] Goethe-Wörterbuch „hiermit“: „von 250 Archivbelegen rund 80 ‘hiemit’“
Quellen:
- Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien vom 15. November 2019
- Barbara Frischmuth: Heimische Kuchen in fremden Küchen. In: DiePresse.com. 10. Oktober 2008, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 4. Januar 2020).
- Geschäftsordnung der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister
- Vorarlberger Gemeindewahlordnung, § 92
- Rechtssatz des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Mai 1998
- Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Salzburg vom 22. Jänner 2019
- Kärntner Schulgesetz, Anlage 1, Artikel IV
- Fehlende Kassenmagnete. In: NZZOnline. 27. November 2008, ISSN 0376-6829 (URL, abgerufen am 4. Januar 2020).
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