nachvollzögen
nachvollzögen (Deutsch)
Konjugierte Form
Worttrennung:
- nach·voll·zö·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈnaːxfɔlˌt͡søːɡn̩]
- Hörbeispiele: —
Grammatische Merkmale:
- 1. Person Plural Konjunktiv II Präteritum Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs nachvollziehen
- 3. Person Plural Konjunktiv II Präteritum Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs nachvollziehen
nachvollzögen ist eine flektierte Form von nachvollziehen. Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:nachvollziehen. Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag nachvollziehen. Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor. |
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