nullum crimen sine lege

nullum crimen sine lege (Latein)

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Wortverbindung

Worttrennung:

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Rechtswissenschaft: wörtlich übersetzt: „kein Verbrechen ohne Gesetz“. Das heißt, eine Handlung kann nur bestraft werden, wenn sie zum Tatzeitpunkt eine Straftat war.

Synonyme:

[1] nulla poena sine lege, strafrechtliches Rückwirkungsverbot

Oberbegriffe:

[1] Rechtsgrundsatz

Beispiele:

[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „nullum crimen sine lege
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