schloss zu
schloss zu (Deutsch)
Konjugierte Form
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Reform 1996: schloß zu
Worttrennung:
- schloss zu
Aussprache:
- IPA: [ˌʃlɔs ˈt͡suː]
- Hörbeispiele: —
Grammatische Merkmale:
- 1. Person Singular Indikativ Präteritum Aktiv der Hauptsatzkonjugation des Verbs zuschließen
- 3. Person Singular Indikativ Präteritum Aktiv der Hauptsatzkonjugation des Verbs zuschließen
schloss zu ist eine flektierte Form von zuschließen. Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:zuschließen. Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag zuschließen. Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor. |
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