teilnahmeberechtigt
teilnahmeberechtigt (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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teilnahmeberechtigt | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:teilnahmeberechtigt |
Worttrennung:
- teil·nah·me·be·rech·tigt, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈtaɪ̯lnaːməbəˌʁɛçtɪçt]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] dazu berechtigt, an einer bestimmten Veranstaltung oder einem Wettbewerb teilzunehmen
Herkunft:
- zusammengesetzt aus Teilnahme und berechtigt
Oberbegriffe:
- [1] berechtigt
Beispiele:
- [1] „England ist nicht teilnahmeberechtigt, weil nur Grossbritannien als Team an den Start gehen könnte.“[1]
- [1] „Denn irgendwann haben alle aktiven Nutzer, deren Account teilnahmeberechtigt ist, den Knopf entweder gedrückt oder sich willentlich enthalten.“[2]
Wortbildungen:
- Teilnahmeberechtigter
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „teilnahmeberechtigt“, Seite 1054.
- [1] Duden online „teilnahmeberechtigt“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „teilnahmeberechtigt“
- [*] canoo.net „teilnahmeberechtigt“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „teilnahmeberechtigt“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „teilnahmeberechtigt“
Quellen:
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