vorgenannt

vorgenannt (Deutsch)

Adjektiv

Positiv Komparativ Superlativ
vorgenannt
Alle weiteren Formen: Flexion:vorgenannt

Worttrennung:

vor·ge·nannt, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˈfoːɐ̯ɡəˌnant]
Hörbeispiele:  vorgenannt (Info)

Bedeutungen:

[1] Amtssprache: in einem Text bereits vor dieser Stelle erwähnt

Synonyme:

[1] oben erwähnt/obenerwähnt, oben genannt/obengenannt; Amtssprache in Österreich und der Schweiz: obgenannt

Beispiele:

[1] „Diese Straftaten gehören sonach nicht zu den ‚Begegnungsdelikten’ im vorgenannten Sinne.“[1]
[1] „Eine genaue und verantwortungsbewusste Recherche der vorgenannten Daten ergibt jedoch, dass in dieser Rechnung zwei Fehler stecken.“[2]
[1] „Im vorgenannten Fall kann möglicherweise auch die Geschäftsgrundlage für den Mietvertrag über die Räumlichkeiten des lokalen Sportgeschäfts entfallen sein.“[3]
[1] „Hierzu stellen wir richtig, dass Scheich Jussuf al-Kardawi weder die vorgenannte Äußerung getan noch die vorgenannte Forderung erhoben hat.“[4]
[1] „Dabei soll insbesondere der Frage nachgegangen werden, inwieweit sich aus den vorgenannten Entscheidungen die Öffnung der Handelsgesellschaften für freie Berufe ableiten lässt.“[5]
[1] „Wird bei einer Wahl mit zwei oder mehr Bewerbern die vorgenannte Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt.“[6]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „vorgenannt
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „vorgenannt
[1] Duden online „vorgenannt

Quellen:

  1. Ludwig Ebermayer, Adolf Lobe, Werner Rosenberg: Reichs-Strafgesetzbuch mit besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts. Walter de Gruyter GmbH & Co KG, 2020, ISBN 978-3-11-233926-8, Seite 95 (Zitiert nach Google Books)
  2. Werner Schmitt: Und sie dreht sich doch, ... weiter. tredition, 2021, ISBN 978-3-347-33753-4, Seite 26 (Zitiert nach Google Books)
  3. Marius Mann, Ute Schenn, Benjamin Baisch: Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Zeiten von Corona. C.H.Beck, 2020, ISBN 978-3-406-76060-0, Seite 30 (Zitiert nach Google Books)
  4. Richtigstellung zum Bericht "Islamischer Gelehrter will Weihnachten verbieten". In: Spiegel Online. 28. Mai 2010, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 22. März 2022).
  5. Sebastian Jördening: Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Nomos Verlag, 2018, ISBN 978-3-8452-9149-9, Seite 21 (Zitiert nach Google Books)
  6. Handbuch Kommunalpolitik. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 978-3-555-40313-7, Seite 92 (Zitiert nach Google Books)
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