zehntpflichtig
zehntpflichtig (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
---|---|---|---|---|
zehntpflichtig | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:zehntpflichtig |
Worttrennung:
- zehnt·pflich·tig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡seːntˌp͡flɪçtɪç], [ˈt͡seːntˌp͡flɪçtɪk]
- Hörbeispiele: zehntpflichtig (Info), zehntpflichtig (Info)
Bedeutungen:
- [1] historisch: die Tatsache, dass man der Zehntpflicht, also der Pflicht, den Zehnten zahlen zu müssen, unterlag
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Substantiv Zehnt und dem Adjektiv pflichtig
Gegenwörter:
- [1] zehntfrei
Beispiele:
- [1] Viele Bauernhöfe waren im Mittelalter zehntpflichtig.
- [1] "Zehntpflichtige Orte oder Höfe wurden auch als Zehntbesitz bezeichnet."[1]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „zehntpflichtig“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „zehntpflichtig“
Quellen:
- Wikipedia-Artikel „zehntpflichtig“
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