zollrechtlich

zollrechtlich (Deutsch)

Adjektiv

Positiv Komparativ Superlativ
zollrechtlich
Alle weiteren Formen: Flexion:zollrechtlich

Worttrennung:

zoll·recht·lich, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˈt͡sɔlˌʁɛçtlɪç]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] die rechtlichen Bestimmungen des Zolls betreffend

Oberbegriffe:

[1] rechtlich

Beispiele:

[1] „Die Lufthansa erklärt auf Nachfrage, dass Fundstücke generell kostenfrei nachgeschickt würden, sofern es sich nicht um Gefahrgüter handelt oder es zollrechtliche Einschränkungen gibt.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zollrechtlich
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „zollrechtlich
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikonzollrechtlich

Quellen:

  1. Tom König: Warteschleife: Wie die Lufthansa meinen Schal groundete. In: Spiegel Online. 11. Mai 2013, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 9. September 2016).
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