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Organised Editing/Activities/LGMaps/Verkehrszeichen

Seit der ersten Projektphase werden die radverkehrsrelevanten Verkehrszeichen an die jeweiligen Linien-Abschnitte, für die das Verkehrszeichen zu lesen ist, mit traffic_sign=* eingetragen. Um die Nachvollziehbarkeit dieser Eintragungen zu verbessern und darüber hinaus dem Charakter eines Verkehrszeichens als Punkt-Objekt Rechnung zu tragen, werden seit Phase IV alle radverkehrsrelevanten Verkehrszeichen zusätzlich als Punkt-Objekte in die OSM eingetragen.

Die folgenden Tags werden dabei gesetzt:

Die erfassten Verkehrszeichen können mit einer Overpass-Turbo-Abfrage visualisiert werden: https://overpass-turbo.eu/s/1jWw

Radverkehrsrelevant im Sinne des Projekts Lüneburg Maps sind alle Verkehrszeichen, die explizit erlauben oder verbieten, den jeweiligen Weg mit dem Fahrrad zu nutzen. Die folgenden Verkehrszeichen werden demnach als Punktobjekte erfasst:

Sonderwege
VZ-Nummer Abbildung Bezeichnung Punkt-Tagging des VZ Link zum Linien-Tagging Bemerkung
237 Sonderweg für Radfahrer traffic_sign=DE:237 DE:Tag:traffic sign=DE:237
239 Sonderweg für Fußgänger traffic_sign=DE:239 DE:Tag:traffic sign=DE:239 wird erfasst, wenn (1) per "Zusatzzeichen Radfahrer frei" mit dem Rad nutzbar oder wenn (2) als potenzieller Verbindungsweg ermittelter Abschnitt wegen 239 nicht mit dem Rad benutzt werden darf
240 Gemeinsamer Geh- und Radweg traffic_sign=DE:240 DE:Tag:traffic sign=DE:240
241 Getrennter Rad- und Gehweg traffic_sign=DE:241-31 (Radweg rechts)

traffic_sign=DE:241-30 (Radweg links)

DE:Tag:traffic sign=DE:241
242 Fußgängerzone traffic_sign=DE:242.1 (Anfang)

traffic_sign=DE:242.2

(Ende)

DE:Tag:traffic sign=DE:242.1 wird erfasst, wenn (1) per "Zusatzzeichen Radfahrer frei" mit dem Rad nutzbar oder wenn (2) als potenzieller Verbindungsweg ermittelter Abschnitt wegen 242 nicht mit dem Rad benutzt werden darf
244 bzw. 244.1 und 244.2 Fahrradstraße traffic_sign=DE:244.1 (Anfang)

traffic_sign=DE:244.2 (Ende)

DE:Tag:traffic sign=DE:244.1
Verbote
VZ-Nummer Abbildung Bezeichnung Punkt-Tagging des VZ Link zum Linien-Tagging Bemerkung
250 Verbot für Fahrzeuge aller Art traffic_sign=DE:250 DE:Tag:traffic sign=DE:250 Fahrräder dürfen geschoben werden; bicycle=yes an die Linie, wenn explizit (per Zusatzzeichen) oder implizit (per Radwegweisung über diesen Weg oder andere Kennzeichen) angenommen werden kann, dass Radfahren hier erlaubt oder geduldet ist (bei Duldung: bicycle=permissive, siehe Tagging-Schema Hauptseite)
254 Verbot für Radverkehr traffic_sign=DE:254 DE:Tag:traffic sign=DE:254 Fahrräder dürfen geschoben werden
260 Verbot für Kraftfahrzeuge traffic_sign=DE:260 DE:Tag:traffic sign=DE:260 wird erfasst, um zu verdeutlichen, dass der Weg durch Verbot für KfZ mit dem Rad störungsfrei genutzt werden kann
267 Verbot der Einfahrt traffic_sign=DE:267 DE:Tag:traffic sign=DE:267 Fahrräder dürfen geschoben werden
Zusatzzeichen (i. d. R. nur zusammen mit Hauptzeichen zu taggen)
VZ-Nummer Abbildung Bezeichnung Punkt-Tagging des VZ Linien-Tagging Bemerkung
1000-32 Radverkehr im Gegenverkehr traffic_sign=DE:[Hauptzeichen],1000-32 oneway=yes

oneway:bicycle=no

traffic_sign=DE:2020-10,1000-32

i. d. R. als Zusatzzeichen an Einbahnstraßenschildern (traffic_sign=DE:220-10oder traffic_sign=DE:220-20), dieses Schild ist mit zu erfassen (siehe Tagging-Spalte Linien-Tagging)
1012-31 Ende bzw. Radweg Ende traffic_sign=DE:1012-31 kein Tagging an der Linie kann auch ohne Hauptzeichen stehen; wird erfasst, um die Position des Schildes zu markieren, mit dem z. B. die Benutzungspflicht eines Radwegs aufgehoben wird
1012-32 Radfahrer absteigen traffic_sign=DE:1012-32 bicycle=dismount traffic_sign=DE:1012-32 kann auch ohne Hauptzeichen stehen
1020-12 Radfahrer und Anlieger frei traffic_sign=DE:1020-12 bicycle=yes

vehicle=destination

traffic_sign=DE:250,1020-12

z. B. an ausgeschilderten Zufahrtsverboten (traffic_sign=DE:250), dieses Schild ist mit zuerfassen (Beispiel siehe Tagging-Spalte Linien-Tagging)
1022-10 Radfahrer frei traffic_sign=DE:[Hauptzeichen],1022-10 bicycle=yes

traffic_sign=DE:1022-10

i. d. R. als Zusatzzeichen an Sonderwegen für Fußgänger oder Zufahrtsverboten, das jeweilige Hauptzeichen ist mit zu erfassen; steht gelegentlich auch ohne Hauptzeichen (z. B. an Wegen, die zuvor benutzungspflichtige Radwege waren, nicht explizit als Nur-Gehwege umbeschildert und wieder für den Radverkehr freigegeben wurden)
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