Abbedingung
Abbedingung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Abbedingung
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die Abbedingungen
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Genitiv | der Abbedingung
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der Abbedingungen
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Dativ | der Abbedingung
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den Abbedingungen
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Akkusativ | die Abbedingung
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die Abbedingungen
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Worttrennung:
- Ab·be·din·gung, Plural: Ab·be·din·gun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈapbəˌdɪŋʊŋ]
- Hörbeispiele:
Abbedingung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Ausschluss durch Vertrag oder gesetzliche Bestimmung
Herkunft:
- Ableitung zum Stamm des Verbs abbedingen mit dem Suffix (Derivatem) -ung
Synonyme:
- [1] Ausschluss, Außerkraftsetzung
Gegenwörter:
- [1] Inkraftsetzung
Beispiele:
- [1] Das Gericht strich die nichtige Abbedingung des Strafschadensersatzes.
- [1] „Die völlige Abbedingung der Maklerpflichten wird damit in der Praxis nicht durchführbar sein. Möglich ist allerdings die Einschränkung der Haftung, […] die es dem Makler erlaubt, sich gegen Beratungsfehler effektiv und umfassend zu versichern.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3
- [*] canoo.net „Abbedingung“
Quellen:
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