abbedingen

abbedingen (Deutsch)

Verb

Person Wortform
Präsens ichbedinge ab
dubedingst ab
er, sie, esbedingt ab
Präteritum ichbedang ab
Konjunktiv II ichbedänge ab
Imperativ Singularbeding ab!
bedinge ab!
Pluralbedingt ab!
PerfektPartizip IIHilfsverb
abbedingt
abbedungen
haben
Alle weiteren Formen: Flexion:abbedingen

Worttrennung:

ab·be·din·gen, Präteritum: be·dang ab, Partizip II: ab·be·dingt, ab·be·dun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈapbəˌdɪŋən]
Hörbeispiele:  abbedingen (Info),  abbedingen (Info)

Bedeutungen:

[1] transitiv, Recht: durch einen Vertrag eine gesetzliche Bestimmung ausschließen

Herkunft:

Derivation (Ableitung) zum Verb bedingen mit dem Derivatem ab-

Synonyme:

[1] außer Kraft setzen, ausschließen

Gegenwörter:

[1] in Kraft setzen, einschließen

Beispiele:

[1] Bestimmte gesetzliche Vorschriften können durch vertragliche Vereinbarung abbedungen werden.

Wortbildungen:

Abbedingung

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3

Quellen:

    Ähnliche Wörter (Deutsch):

    ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: ausbedingen
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