Abgeltungsteuer
Abgeltungsteuer (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Abgeltungsteuer | die Abgeltungsteuern |
Genitiv | der Abgeltungsteuer | der Abgeltungsteuern |
Dativ | der Abgeltungsteuer | den Abgeltungsteuern |
Akkusativ | die Abgeltungsteuer | die Abgeltungsteuern |
Nebenformen:
Worttrennung:
- Ab·gel·tung·steu·er, Plural: Ab·gel·tung·steu·ern
Aussprache:
- IPA: [ˈapɡɛltʊŋˌʃtɔɪ̯ɐ]
- Hörbeispiele: Abgeltungsteuer (Info)
Bedeutungen:
- [1] Quellensteuer, insbesondere auf Kapitalerträge, die eine weitere Veranlagung erübrigt
Oberbegriffe:
- [1] Steuer
Beispiele:
- [1] Die Abgeltungsteuer ist unabhängig vom sonstigen Einkommen.
- [1] Dividenden, die von Kapitalgesellschaften ausgeschüttet werden, unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer.
- [1] „Die zusätzlichen Einnahmen, die aus einer Abschaffung der Abgeltungsteuer entstünden, sind schwer zu beziffern.“[1]
Übersetzungen
[1] Quellensteuer mit abgeltender Wirkung
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Abgeltungsteuer“
- [1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abgeltungsteuer“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abgeltungsteuer“
- [1] Duden online „Abgeltungsteuer“
Quellen:
- Sven Böll u.a.: Rückwärts in die Zukunft. In: DER SPIEGEL. Nummer 20, 12. Mai 2014, ISSN 0038-7452, Seite 25.
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