Quellensteuer
Quellensteuer (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
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Nominativ | die Quellensteuer | die Quellensteuern |
Genitiv | der Quellensteuer | der Quellensteuern |
Dativ | der Quellensteuer | den Quellensteuern |
Akkusativ | die Quellensteuer | die Quellensteuern |
Worttrennung:
- Quel·len·steu·er, Plural: Quel·len·steu·ern
Aussprache:
- IPA: [ˈkvɛlənˌʃtɔɪ̯ɐ]
- Hörbeispiele: Quellensteuer (Info)
Bedeutungen:
- [1] Steuer, die dort erhoben wird woher die Einkünfte fließen (der Quelle)
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Quelle und Steuer mit dem Fugenelement -n
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, da sie direkt durch den Arbeitgeber abgeführt wird.
- [1] „Ein ausländischer Opernstar, der für einen Auftritt in Zürich 100 000 Franken verdient, bezahlt darauf 15 Prozent Quellensteuer.“[1]
Übersetzungen
[1] Steuer, die dort erhoben wird woher die Einkünfte fließen (der Quelle)
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Duden online „Quellensteuer“
- [1] Wikipedia-Artikel „Quellensteuer“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Quellensteuer“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Quellensteuer“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Quellensteuer“
Quellen:
- Steuernomaden im Visier der SP. Abgerufen am 27. Februar 2020.
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