Ablehnungsgesuch
Ablehnungsgesuch (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
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Nominativ | das Ablehnungsgesuch | die Ablehnungsgesuche |
Genitiv | des Ablehnungsgesuches des Ablehnungsgesuchs |
der Ablehnungsgesuche |
Dativ | dem Ablehnungsgesuch dem Ablehnungsgesuche |
den Ablehnungsgesuchen |
Akkusativ | das Ablehnungsgesuch | die Ablehnungsgesuche |
Worttrennung:
- Ab·leh·nungs·ge·such, Plural: Ab·leh·nungs·ge·su·che
Aussprache:
- IPA: [ˈapleːnʊŋsɡəˌzuːx]
- Hörbeispiele: Ablehnungsgesuch (Info)
Bedeutungen:
- [1] „ein Antrag, durch welchen ein an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligter die Besorgnis geltend machen kann, ein zur Entscheidung berufener Richter sei befangen“[1]
Herkunft:
Synonyme:
Oberbegriffe:
- [1] Gesuch
Beispiele:
- [1] Ein Ablehnungsgesuch ist begründet, wenn ein Grund gegeben ist, dessentwegen der Ablehnende von seinem Standpunkt aus nachvollziehbaren Anlaß für die Befürchtung hat, der Rechtspfleger werde nicht unparteiisch sachlich entscheiden.[2]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Ablehnungsgesuch“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Ablehnungsgesuch“
Quellen:
- Wikipedia-Artikel „Ablehnungsgesuch“
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