Ablehnungsgesuch

Ablehnungsgesuch (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Ablehnungsgesuch die Ablehnungsgesuche
Genitiv des Ablehnungsgesuches
des Ablehnungsgesuchs
der Ablehnungsgesuche
Dativ dem Ablehnungsgesuch
dem Ablehnungsgesuche
den Ablehnungsgesuchen
Akkusativ das Ablehnungsgesuch die Ablehnungsgesuche

Worttrennung:

Ab·leh·nungs·ge·such, Plural: Ab·leh·nungs·ge·su·che

Aussprache:

IPA: [ˈapleːnʊŋsɡəˌzuːx]
Hörbeispiele:  Ablehnungsgesuch (Info)

Bedeutungen:

[1] „ein Antrag, durch welchen ein an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligter die Besorgnis geltend machen kann, ein zur Entscheidung berufener Richter sei befangen“[1]

Herkunft:

zusammengesetzt aus dem Ablehnung, dem Fugenelement -s, und Gesuch

Synonyme:

[1] Befangenheitsantrag

Oberbegriffe:

[1] Gesuch

Beispiele:

[1] Ein Ablehnungsgesuch ist begründet, wenn ein Grund gegeben ist, dessentwegen der Ablehnende von seinem Standpunkt aus nachvollziehbaren Anlaß für die Befürchtung hat, der Rechtspfleger werde nicht unparteiisch sachlich entscheiden.[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Ablehnungsgesuch
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAblehnungsgesuch

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Ablehnungsgesuch
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