Angeld
Angeld (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Angeld | die Angelder |
Genitiv | des Angelds des Angeldes |
der Angelder |
Dativ | dem Angeld dem Angelde |
den Angeldern |
Akkusativ | das Angeld | die Angelder |
Worttrennung:
- An·geld, Plural: An·gel·der
Aussprache:
- IPA: [ˈanˌɡɛlt]
- Hörbeispiele: Angeld (Info)
Bedeutungen:
- [1] veraltet: zuerst (als eine Art Sicherheit) gezahlte Summe Geldes, die sich aus einem abgeschlossenen Vertrag ergibt
Herkunft:
- Kompositum, zusammengesetzt aus an- und Geld
Synonyme:
- [1] Abschlag, Anzahlung, Aufgeld, Haftgeld, Handgeld, Vorauszahlung
Gegenwörter:
- [1] Nachzahlung, Zuschlag
Oberbegriffe:
- [1] Zahlung
Beispiele:
- [1] Angeld, das „bei Abschließung eines Vertrages voraus gegeben wird, ist, außer dem Falle einer besonderen Verabredung, nur als ein Zeichen der Abschließung, oder als eine Sicherstellung für die Erfüllung des Vertrages zu betrachten.“[1]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Angeld“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Angeld“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Angeld“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Angeld“
- [1] Duden online „Angeld“
Quellen:
- Commentar zum allgemeinen österreichischen bürgerlichen Gesetzbuche. Abgerufen am 3. Februar 2020.
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