Anhängekupplung
Anhängekupplung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Anhängekupplung | die Anhängekupplungen |
Genitiv | der Anhängekupplung | der Anhängekupplungen |
Dativ | der Anhängekupplung | den Anhängekupplungen |
Akkusativ | die Anhängekupplung | die Anhängekupplungen |
Nebenformen:
Worttrennung:
- An·hän·ge·kupp·lung, Plural: An·hän·ge·kupp·lun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈanhɛŋəˌkʊplʊŋ]
- Hörbeispiele: Anhängekupplung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Deutschland, Österreich; in der Schweiz selten: [1] Vorrichtung an einem Kraftfahrzeug zur Befestigung eines Anhängers
Beispiele:
[1] | „Wird die hintere Kennzeichentafel durch einen auf der Anhängekupplung montierten Fahrradträger oder durch die damit transportierten Fahrräder verdeckt, so hat der Lenker |
1. die hintere Kennzeichentafel, oder | |
2. eine rote Kennzeichentafel mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges (Abs. 3 Z 3) | |
auf dem Fahrradträger, der auch entsprechende Vorrichtungen zur Aufnahme und Beleuchtung der Kennzeichentafel aufweisen muss, anzubringen.“[2] |
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Anhängerkupplung“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Anhängekupplung“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anhängekupplung“
- [1] Duden online „Anhängekupplung“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anhängekupplung“
Quellen:
- Variantenwörterbuch des Deutschen. Walter de Gruyter, 2004, Seite 40 (Zu lesen bei Google Books).
- Österreichisches Kraftfahrgesetz 1967, § 49. (8)
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