Anhängekupplung

Anhängekupplung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Anhängekupplung die Anhängekupplungen
Genitiv der Anhängekupplung der Anhängekupplungen
Dativ der Anhängekupplung den Anhängekupplungen
Akkusativ die Anhängekupplung die Anhängekupplungen

Nebenformen:

Anhängerkupplung

Worttrennung:

An·hän·ge·kupp·lung, Plural: An·hän·ge·kupp·lun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈanhɛŋəˌkʊplʊŋ]
Hörbeispiele:  Anhängekupplung (Info)

Bedeutungen:

[1] Deutschland, Österreich; in der Schweiz selten: [1] Vorrichtung an einem Kraftfahrzeug zur Befestigung eines Anhängers

Beispiele:

[1]  „Wird die hintere Kennzeichentafel durch einen auf der Anhängekupplung montierten Fahrradträger oder durch die damit transportierten Fahrräder verdeckt, so hat der Lenker
1. die hintere Kennzeichentafel, oder
2. eine rote Kennzeichentafel mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges (Abs. 3 Z 3)
auf dem Fahrradträger, der auch entsprechende Vorrichtungen zur Aufnahme und Beleuchtung der Kennzeichentafel aufweisen muss, anzubringen.“[2]

Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag Anhängerkupplung.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Anhängekupplung
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anhängekupplung
[1] Duden online „Anhängekupplung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAnhängekupplung

Quellen:

  1. Variantenwörterbuch des Deutschen. Walter de Gruyter, 2004, Seite 40 (Zu lesen bei Google Books).
  2. Österreichisches Kraftfahrgesetz 1967, § 49. (8)
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