Anonymverfügung

Anonymverfügung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Anonymverfügung die Anonymverfügungen
Genitiv der Anonymverfügung der Anonymverfügungen
Dativ der Anonymverfügung den Anonymverfügungen
Akkusativ die Anonymverfügung die Anonymverfügungen

Worttrennung:

Ano·nym·ver·fü·gung, Plural: Ano·nym·ver·fü·gun·gen

Aussprache:

IPA: [anoˈnyːmfɛɐ̯ˌfyːɡʊŋ]
Hörbeispiele:  Anonymverfügung (Info)

Bedeutungen:

[1] Österreich, Rechtssprache: von einer Verwaltungsbehörde verhängte Sanktion, die einer Person schriftlich zugestellt wird, die den Täter kennt beziehungsweise leicht herausfinden kann

Herkunft:

Determinativkompositum aus anonym und Verfügung

Oberbegriffe:

[1] Verfügung

Beispiele:

[1] „Liegt eine Einsatzfahrt vor, muss die Anonymverfügung, in dem Fall ging es um 50 Euro, natürlich nicht bezahlt werden.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Anonymverfügung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAnonymverfügung
[1] ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. 41., aktualisierte Auflage. ÖBV, Wien 2009, ISBN 978-3-209-06875-0 (Bearbeitung: Otto Back et al.; Red.: Herbert Fussy, Ulrike Steiner), Seite 52.
[1] Begriffslexikon von oesterreich.gv.at: „Anonymverfügung

Quellen:

  1. Günther Oswald: Eine Minute zu früh im Dienst: Beamter sollte Strafzettel selbst bezahlen. In: Der Standard digital. 17. Mai 2018 (URL, abgerufen am 25. Juli 2021).
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