Anonymverfügung
Anonymverfügung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Anonymverfügung | die Anonymverfügungen |
Genitiv | der Anonymverfügung | der Anonymverfügungen |
Dativ | der Anonymverfügung | den Anonymverfügungen |
Akkusativ | die Anonymverfügung | die Anonymverfügungen |
Worttrennung:
- Ano·nym·ver·fü·gung, Plural: Ano·nym·ver·fü·gun·gen
Aussprache:
- IPA: [anoˈnyːmfɛɐ̯ˌfyːɡʊŋ]
- Hörbeispiele: Anonymverfügung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Österreich, Rechtssprache: von einer Verwaltungsbehörde verhängte Sanktion, die einer Person schriftlich zugestellt wird, die den Täter kennt beziehungsweise leicht herausfinden kann
Herkunft:
- Determinativkompositum aus anonym und Verfügung
Oberbegriffe:
- [1] Verfügung
Beispiele:
- [1] „Liegt eine Einsatzfahrt vor, muss die Anonymverfügung, in dem Fall ging es um 50 Euro, natürlich nicht bezahlt werden.“[1]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Anonymverfügung“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anonymverfügung“
- [1] ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. 41., aktualisierte Auflage. ÖBV, Wien 2009, ISBN 978-3-209-06875-0 (Bearbeitung: Otto Back et al.; Red.: Herbert Fussy, Ulrike Steiner), Seite 52.
- [1] Begriffslexikon von oesterreich.gv.at: „Anonymverfügung“
Quellen:
- Günther Oswald: Eine Minute zu früh im Dienst: Beamter sollte Strafzettel selbst bezahlen. In: Der Standard digital. 17. Mai 2018 (URL, abgerufen am 25. Juli 2021).
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