Anwaltsgeheimnis
Anwaltsgeheimnis (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
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Nominativ | das Anwaltsgeheimnis | die Anwaltsgeheimnisse |
Genitiv | des Anwaltsgeheimnisses | der Anwaltsgeheimnisse |
Dativ | dem Anwaltsgeheimnis dem Anwaltsgeheimnisse |
den Anwaltsgeheimnissen |
Akkusativ | das Anwaltsgeheimnis | die Anwaltsgeheimnisse |
Worttrennung:
- An·walts·ge·heim·nis, Plural: An·walts·ge·heim·nis·se
Aussprache:
- IPA: [ˈanvalt͡sɡəˌhaɪ̯mnɪs]
- Hörbeispiele: Anwaltsgeheimnis (Info)
Bedeutungen:
- [1] vertrauliche Information, die ein Anwalt nicht an Außenstehende weitergeben darf
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Anwalt und Geheimnis mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Geheimnis
Beispiele:
- [1] „Die Anwälte mehrerer Libyer, die Schmerzensgeldklagen gegen Großbritannien angestrengt haben, vermuten, das Land habe mit Hilfe seiner Überwachungsmöglichkeiten das Anwaltsgeheimnis gebrochen.“[1]
Übersetzungen
[1] vertrauliche Information, die ein Anwalt nicht an Außenstehende weitergeben darf
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Artikel „Anwaltsgeheimnis“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anwaltsgeheimnis“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anwaltsgeheimnis“
Quellen:
- Christian Stöcker/Deutsche Presse-Agentur: NSA-Enthüllungen: Briten wollten Geheimdokumente von der "New York Times". In: Spiegel Online. 14. Oktober 2013, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 19. Oktober 2014).
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