Anwaltsgeheimnis

Anwaltsgeheimnis (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Anwaltsgeheimnis die Anwaltsgeheimnisse
Genitiv des Anwaltsgeheimnisses der Anwaltsgeheimnisse
Dativ dem Anwaltsgeheimnis
dem Anwaltsgeheimnisse
den Anwaltsgeheimnissen
Akkusativ das Anwaltsgeheimnis die Anwaltsgeheimnisse

Worttrennung:

An·walts·ge·heim·nis, Plural: An·walts·ge·heim·nis·se

Aussprache:

IPA: [ˈanvalt͡sɡəˌhaɪ̯mnɪs]
Hörbeispiele:  Anwaltsgeheimnis (Info)

Bedeutungen:

[1] vertrauliche Information, die ein Anwalt nicht an Außenstehende weitergeben darf

Herkunft:

Determinativkompositum aus Anwalt und Geheimnis mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Geheimnis

Beispiele:

[1] „Die Anwälte mehrerer Libyer, die Schmerzensgeldklagen gegen Großbritannien angestrengt haben, vermuten, das Land habe mit Hilfe seiner Überwachungsmöglichkeiten das Anwaltsgeheimnis gebrochen.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Artikel „Anwaltsgeheimnis
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anwaltsgeheimnis
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAnwaltsgeheimnis

Quellen:

  1. Christian Stöcker/Deutsche Presse-Agentur: NSA-Enthüllungen: Briten wollten Geheimdokumente von der "New York Times". In: Spiegel Online. 14. Oktober 2013, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 19. Oktober 2014).
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