Anwohnerparkausweis

Anwohnerparkausweis (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Anwohnerparkausweis die Anwohnerparkausweise
Genitiv des Anwohnerparkausweises der Anwohnerparkausweise
Dativ dem Anwohnerparkausweis den Anwohnerparkausweisen
Akkusativ den Anwohnerparkausweis die Anwohnerparkausweise

Worttrennung:

An·woh·ner·park·aus·weis, Plural: An·woh·ner·park·aus·wei·se

Aussprache:

IPA: [ˈanvoːnɐˌpaʁkʔaʊ̯svaɪ̯s]
Hörbeispiele:  Anwohnerparkausweis (Info)

Bedeutungen:

[1] Dokument, das einem Anwohner das Abstellen seines Kraftfahrzeuges in unmittelbarer Nähe seines Wohnortes erlaubt

Herkunft:

Determinativkompositum aus Anwohner und Parkausweis

Oberbegriffe:

[1] Parkausweis

Beispiele:

[1] „Als erste Stadt des Vereinigten Königreichs will Norwich ab dem kommenden Monat den Preis für Anwohnerparkausweise von der Fahrzeuglänge abhängig machen.“[1]
[1] „Im Französischen Viertel hat man Autos weitgehend aus dem Straßenbild verbannt. Es gibt weder Anwohnerparkausweise noch private Parkplätze direkt vor der Haustür.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Anwohnerparkausweis
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anwohnerparkausweis
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Anwohnerparkausweis
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAnwohnerparkausweis

Quellen:

  1. Norwich belohnt Kurzparker. In: Spiegel Online. 3. Januar 2008, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 3. Oktober 2019).
  2. Martin Skoeries: Tübingen. In: Spiegel Online. 28. Oktober 2014, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 3. Oktober 2019).
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