Anwohnerparkausweis
Anwohnerparkausweis (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Anwohnerparkausweis | die Anwohnerparkausweise |
Genitiv | des Anwohnerparkausweises | der Anwohnerparkausweise |
Dativ | dem Anwohnerparkausweis | den Anwohnerparkausweisen |
Akkusativ | den Anwohnerparkausweis | die Anwohnerparkausweise |
Worttrennung:
- An·woh·ner·park·aus·weis, Plural: An·woh·ner·park·aus·wei·se
Aussprache:
- IPA: [ˈanvoːnɐˌpaʁkʔaʊ̯svaɪ̯s]
- Hörbeispiele: Anwohnerparkausweis (Info)
Bedeutungen:
- [1] Dokument, das einem Anwohner das Abstellen seines Kraftfahrzeuges in unmittelbarer Nähe seines Wohnortes erlaubt
Herkunft:
Oberbegriffe:
- [1] Parkausweis
Beispiele:
- [1] „Als erste Stadt des Vereinigten Königreichs will Norwich ab dem kommenden Monat den Preis für Anwohnerparkausweise von der Fahrzeuglänge abhängig machen.“[1]
- [1] „Im Französischen Viertel hat man Autos weitgehend aus dem Straßenbild verbannt. Es gibt weder Anwohnerparkausweise noch private Parkplätze direkt vor der Haustür.“[2]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Anwohnerparkausweis“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anwohnerparkausweis“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Anwohnerparkausweis“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anwohnerparkausweis“
Quellen:
- Norwich belohnt Kurzparker. In: Spiegel Online. 3. Januar 2008, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 3. Oktober 2019).
- Martin Skoeries: Tübingen. In: Spiegel Online. 28. Oktober 2014, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 3. Oktober 2019).
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