Parkausweis
Parkausweis (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Parkausweis | die Parkausweise |
Genitiv | des Parkausweises | der Parkausweise |
Dativ | dem Parkausweis dem Parkausweise |
den Parkausweisen |
Akkusativ | den Parkausweis | die Parkausweise |
Worttrennung:
- Park·aus·weis, Plural: Park·aus·wei·se
Aussprache:
- IPA: [ˈpaʁkʔaʊ̯sˌvaɪ̯s]
- Hörbeispiele: Parkausweis (Info)
Bedeutungen:
- [1] Dokument, das jemandem das Abstellen seines Kraftfahrzeuges an einem bestimmten Ort erlaubt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs parken und dem Substantiv Ausweis
Oberbegriffe:
- [1] Ausweis
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Ein Parkausweis für einen Behindertenparkplatz wurde ihr dennoch nicht genehmigt.“[1]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Parkausweis“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Parkausweis“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Parkausweis“
- [*] Duden online „Parkausweis“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Parkausweis“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Parkausweis“
Quellen:
- Claudia Kabel: „Für einen Parkausweis müssen schon beide Beine fehlen“. In: Spiegel Online. 14. August 2016, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 3. Oktober 2019).
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