Auskunftsverbot

Auskunftsverbot (Deutsch)

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Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Auskunftsverbot

die Auskunftsverbote

Genitiv des Auskunftsverbots
des Auskunftsverbotes

der Auskunftsverbote

Dativ dem Auskunftsverbot

den Auskunftsverboten

Akkusativ das Auskunftsverbot

die Auskunftsverbote

Worttrennung:

Aus·kunfts·ver·bot, Plural: Aus·kunfts·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [ˈaʊ̯skʊnft͡sfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:  Auskunftsverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] Untersagung, über etwas zu informieren

Herkunft:

Determinativkompositum aus Auskunft und Verbot mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] „Die Weisungen hätten in den letzten Jahren zugenommen. Doch das prompte Auskunftsverbot für Klinge sei ‚ein besonders krasser Fall‘.“[1]
[1] „Bürgermeister Merstetter erlässt ein generelles Auskunftsverbot für seine Mitarbeiter.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Auskunftsverbot

Quellen:

  1. Axel Bojanowski: Behörde legt sich mit Forschern an. In: Spiegel Online. 23. März 2006, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 14. Oktober 2020).
  2. Rathausauskünfte sind "Chefsache". In: Badische Zeitung Online. 19. März 2005 (URL, abgerufen am 14. Oktober 2020).
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