Auskunftsverbot
Auskunftsverbot (Deutsch)
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Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Auskunftsverbot
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die Auskunftsverbote
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Genitiv | des Auskunftsverbots des Auskunftsverbotes
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der Auskunftsverbote
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Dativ | dem Auskunftsverbot
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den Auskunftsverboten
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Akkusativ | das Auskunftsverbot
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die Auskunftsverbote
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Worttrennung:
- Aus·kunfts·ver·bot, Plural: Aus·kunfts·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [ˈaʊ̯skʊnft͡sfɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele:
Auskunftsverbot (Info)
Bedeutungen:
- [1] Untersagung, über etwas zu informieren
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Auskunft und Verbot mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Verbot
Beispiele:
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Auskunftsverbot“
Quellen:
- Axel Bojanowski: Behörde legt sich mit Forschern an. In: Spiegel Online. 23. März 2006, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 14. Oktober 2020).
- Rathausauskünfte sind "Chefsache". In: Badische Zeitung Online. 19. März 2005 (URL, abgerufen am 14. Oktober 2020).
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