Beschließen
Beschließen (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Beschließen | — |
Genitiv | des Beschließens | — |
Dativ | dem Beschließen | — |
Akkusativ | das Beschließen | — |
Alternative Schreibweisen:
- Schweiz und Liechtenstein: Beschliessen
Worttrennung:
- Be·schlie·ßen, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [bəˈʃliːsn̩]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] das Herbeibringen einer Entscheidung
Herkunft:
- Konversion aus dem Infinitiv des Verbs beschließen
Synonyme:
- [1] Beschlussfassung
Beispiele:
- [1] Definition von 1882, mit der damaligen Rechtschreibung: „Demnach wäre der Gebrauch Strümpell's am bestimmtesten: für den Prozess gebraucht er nämlich „das Beschliessen“ und für das Resultat „der Entschluss."“ (1882)[1]
- [1] „Der Geist eines Volkes bringt so seine politische Verfasstheit geschichtlich hervor, dazu gehört natürlich das Entwerfen von Grundgesetzen und das Beschließen durch verfassungsgebende Versammlungen.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] zum Beschließen
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Beschließen“
Quellen:
- Dissertationen, Band 24 von Friedrich-Schiller-Universität Jena. Abgerufen am 3. Dezember 2021.
- Klaus Vieweg: Das Denken der Freiheit: Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts. Abgerufen am 3. Dezember 2021.
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