Dich
Dich (Deutsch)
Personalpronomen
Alternative Schreibweisen:
Anmerkung zur Groß- und Kleinschreibung:
- Nach der Rechtschreibreform von 2004 schreibt man du und dir (ebenso ihr, euer, sich) klein.[1]
Nach der Rechtschreibreform von 2006 schreibt man das Personalpronomen du und die abgeleiteten Formen in der Regel klein, bei der Anrede ist in Briefen jedoch auch die Großschreibung zulässig: Hallo Mama, ich habe schon lange nichts mehr von dir (auch: Dir) gehört.[2]
Worttrennung:
- Dich, Plural: Euch
Aussprache:
- IPA: [dɪç], Plural: [ɔɪ̯ç]
- Hörbeispiele:
Dich (Info), Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Akkusativ der zweiten Person Singular
Beispiele:
- [1] Ich liebe „Dich“.
Übersetzungen:
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „dich“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Reflexivpronomen
Anmerkung zur Groß- und Kleinschreibung:
- Nach der Rechtschreibreform von 2004 schreibt man du und dir (ebenso ihr, euer, sich) klein.[3]
Nach der Rechtschreibreform von 2006 schreibt man das Personalpronomen du und die abgeleiteten Formen in der Regel klein, bei der Anrede ist in Briefen jedoch auch die Großschreibung zulässig: Hallo Mama, ich habe schon lange nichts mehr von dir (auch: Dir) gehört.[4]
Worttrennung:
- Dich, Plural: Euch
Aussprache:
- IPA: [dɪç], Plural: [ɔɪ̯ç]
- Hörbeispiele:
Dich (Info), Plural: —
Bedeutungen:
- [1] rückbezüglich auf die zweite Person Singular (Du)
Beispiele:
- [1] Du wäscht Dich.
Übersetzungen
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „dich“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Quellen:
- Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis. Amtliche Regelung. Überarbeitete Fassung 2004. Seite 68, § 66.
- Nach: Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung, § 66. In: Dudenband 1 – Die deutsche Rechtschreibung (2006). Herausgegeben von der Dudenredaktion. 24. völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Mannheim, Leipzig. Seite 1195
- Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis. Amtliche Regelung. Überarbeitete Fassung 2004. Seite 68, § 66.
- Nach: Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung, § 66. In: Dudenband 1 – Die deutsche Rechtschreibung (2006). Herausgegeben von der Dudenredaktion. 24. völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Mannheim, Leipzig. Seite 1195
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